Kosten­anteil der Be­wohner

Grund­sätz­lich ist der Be­wohner ver­pflich­tet, sich an den Kosten der Hilfe zu be­teili­gen - ist er aller­dings ohne Ein­künfte, be­an­tragt er hier­für Bürger­geld.

Die Selbst­beteili­gung be­trägt seit dem 1.1.2023: 493,13 EUR

Die Selbst­beteili­gung be­trägt ab dem 1.1.2024: 553,66 EUR

Ge­stellt werden Kabel­-TV, Wlan, Haus­halts­bedarf, Strom sowie drei Besuchs­fahrten inner­halb Ost­west­falens.

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